Ihre Phantasie kennt keine Grenzen?
Dann sind Sie bei uns genau am richten Ort.
Teilen Sie uns Ihre Vorstellungen mit und
wir finden gemeinsam eine passende Lösung.
Unsere Spengler sind hoch motiviert
Ihren Ansprüchen gerecht zu werden.

Klassische Spenglerarbeiten

Ist Ihre Dachrinne durchgerostet, leckt Ihr Ablaufrohr oder bedarf Ihr Dach einer Sanierung?
Vom Einkleiden von Fensterbänken, über Kaminbekleidungen bis zu diversen Spezial-Anfertigungen auch im Hausinnern, wir beraten Sie gerne.

Die Hauptaufgabe eines Spenglers ist das Verkleiden von Dachflächen, Fassaden und Kaminen mit Blechen sowie die Montage von Regenrinnen. Die benötigten Bauteile stellt er zum Teil selbst von Hand oder maschinell her und bringt sie an den Gebäuden an. Zu unseren Spenglerarbeiten gehört auch das Anfertigen von Passteilen aus Metallprofilen, Feinblechen und Kunststoffen für Rohre, Kanäle und Geräte der Lüftungstechnik und vieles mehr.

Entwässerungs Anlagen

Ein ausgefeiltes Entwässerungssystem aus Dachrinnen und Fallrohre hält jedes Haus und jedes Industrie- oder Gewerbegebäude lange fit.

Verkleidung von Dächern

Wir verkleiden die Dächer, gekonnt und professionell. In unserer Spenglerei werden die benötigten Bauteile in den verschiedensten Materialien gefertigt. Ob Einfassen, Rinnen, Verkleidungen, Dachfenster, Blechfassaden oder ganze Blechdächer.  z.B. Dacherweiterung: Durch die Wiederverwendung von Altkupfer fügt sich der Neubau nahtlos in das bestehende Dach ein.

Kaminverkleidung

Der Kamin, ein wichtiger Teil des Daches, ist Bestandteil der Heizungsanlage. Ob Öl- oder Pelletheizung, Holz- oder Kachelofen der Kamin erfüllt eine wichtige Funktion und muss richtig eingefasst und abgedichtet sein, sonst können durch Regenwasser und Frost Schäden entstehen.

Blitzschutzanlagen

Blitzschutz – Eine Blitzschutzanlage wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers installiert. Für private Bauten gibt es keine gesetzliche Verpflichtung.

Die Statistik der kantonalen Ge­bäudeversicherungen (KGV) spricht eine klare Sprache: Es gibt seit Jahrzehnten keine nennenswerten Schadenfälle an Gebäuden, die mit einer fachmännisch installierten Blitzschutzanlage ausgerüstet sind. Wo grosse Sach- oder Personenschäden zu erwarten sind, ist deshalb der Blitzschutz in der Schweiz gesetzliche Pflicht: Schulen, Spitäler, Hochhäuser, Bauernhäuser, Museen, Hotels, Kirchen etc. gehören in diese Kategorie.

In der Schweiz sind im Jura, der Voralpenregion und im Tessin besonders viele Blitzeinschläge zu verzeichnen. Zudem gibt es in allen Regionen bekannte Gewitterzüge. Die Gefahr ist flächendeckend. Hierzulande schlagen statistisch gesehen jedes Jahr fünf Blitze pro Quadratkilometer ein – Tendenz stark steigend. Dieser statistische Wert basiert auf den Auswertungen des europäischen Blitzortungssystems. Dieses erfasst jeden Blitz nach Position und Stärke und ist die Informationsbasis der Versicherer. Durch Blitzschlag an Gebäuden werden jährlich rund 8’000 Schadensfälle mit Kostenfolge in Millionenhöhe registriert. Der Verlust von Hab und Gut durch Blitzschlag ist in der Schweiz durch die Feuer- und Sachversicherer abgedeckt, aber das immaterielle Leid, welches ein teilweise oder vollständig abgebranntes Heim nach sich zieht, lässt sich nicht mit Zahlen beziffern. Durch Blitzschlag verursachte Gebäudeschäden sind eigentlich vermeidbar, so die Meinung der Brandschutzexperten. Denn eine normgerecht erstellte Blitzschutzanlage schützt die Liegenschaft und ihre Bewohner sicher vor der zerstörerischen Kraft des Blitzschlags.

Wird ein neues Haus geplant, müssen Sie als Bauherr vom Architekten die Ausschreibung der Blitzschutzanlage ausdrücklich verlangen. Da die Erdung für die Elektroinstallation obligatorisch erstellt werden muss, entstehen nur geringe Mehrkosten für die Blitzschutzanlage. In der Regel weniger als 0.5% der Bausumme.
Soll ein bestehendes Haus mit einer Blitzschutzanlage ausgerüstet werden, ist der Blitzschutzfachmann – in der Regel der Spengler – der richtige Ansprechpartner. Er wird aufgrund der aktuellen Normen und Richtlinien die Anlage fachgerecht planen und ein Angebot ausarbeiten. Dies passiert immer in Zusammenarbeit mit der jeweiligen zuständigen kantonalen Gebäudeversicherung.

Die fachgerecht installierte Blitzschutzanlage umfasst Schutzmassnahmen an der Gebäudehülle und im Innern des Gebäudes (siehe Darstellung unten). Der äussere Blitzschutz besteht aus Fangleitungen auf dem Gebäudedach und Ableitungen an der Fassade. Die Drähte, welche als Fang- und Ableitung dienen, gibt es in «Kupfer blank» oder «Kupfer verzinnt». So kann der Blitzschutz farblich dem Dach und der Fassade angepasst werden. Die Fang- und Ableitung leiten den Blitzstrom zum so genannten Erder. Der Erder ist beim Neubau für die elektrischen Installationen obligatorisch und wird ins Fundament gegossen. Bei frühzeitiger Absprache vor Baubeginn kann dieser Erder gleichzeitig auch für den Blitzschutz verwendet werden.

Ist bei älteren Gebäuden kein Erder vorhanden, wird um das zu schützende Objekt eine Ringleitung aus Kupferdraht in den Boden eingelegt, oder es kommen so genannte Tiefenerder zum Einsatz. Der innere Blitzschutz besteht aus Potentialausgleich und Überspannungsschutz, welche die durch den Blitzschlag verursachten Überspannungen in den Leitungen und Installationen ebenfalls zum Erder ableiten.
Für jedes noch so spezielle Objekt gibt es eine Lösung. Lassen Sie sich durch uns beraten.

Kunsthandwerk

Auch wenn sich die Spenglerei heute hauptsächlich auf Flachdach-, Steildach- und Fassadenarbeiten konzentriert, Dekoration für den Innen- und Außenbereich sowie individuell gefertigte Einzelstücke gehören auch immer noch zu unserem Angebot.

Kunstvoller Ausspeuer in Drachenform

kunstvolle Kraniche für den Garten

Merlin in Kupfer

Laderaumverkleidung mit Riffelblech

Kupferrosen, die nie verwelken

Kupferverkleidung Leiterwagen

Grabkreuzeinfassung in Kupfer

André Adank - Referenzen Spenglerei